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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 319

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 319
Name Resser Straße
Bezeichnung 319
Fläche 7 311 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck für den im Plangebiet vorhandenen Betrieb planungsrechtlich die Voraussetzungen für erforderliche Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen schaffen
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 20.02.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 08.08.2018
Bekanntmachung Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Anlage1_4.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Termin 16.08.2018
Bekanntgemacht am 08.08.2018
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Entwurf und Auslegung:

Beschluss vom 25.03.2019
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 15.04.2019
Bekanntmachung Anzeigen
Auslegung von 23.04.2019
Auslegung bis 22.05.2019
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan UebersichtBP319.pdf
Begründung 3_2__4_2_-Begr_VBB139ResserStr_210219_Seite1.pdf
Textliche Festsetzungen 3_2__4_2_-Plan_TF_VBB139ResserStr_170119a.pdf
Begründung 3_2__4_2_-Begr_VBB139ResserStr_170119.pdf
Stellungnahme 3_1__4_1_-Abwaegung_VBB319ResserStr.pdf
Protokoll Protokoll_Oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf
Stellungnahme Stellungnahme der Region Hannover vom 12.10.2018.pdf
Stellungnahme stellungnahme_der_UDSchB_vom_18_09_2018.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Satzungsbeschluss:

Beschluss vom 09.09.2019
Vorlage im RIS Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan UebersichtBP319.pdf
Begründung 3_2__4_2_-Abwaegung_VBB319ResserStr_290519.pdf
Stellungnahme Schreiben_TOeB_120619pdf.pdf
Begründung 10-Begr_VBB139ResserStr_120619.pdf
Planzeichnung 10-Plan_TF_VV_VBB139ResserStr_120619.pdf

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 04.01.2021
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Rechtsverbindlich seit 04.01.2021
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen
Zusammenf. Erklärung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.