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Lärmaktionsplan 2019 gem. EU-Umgebungslärm-Richtlinie


Die Stadt Langenhagen ist als zuständige Kommune nach Paragraph 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser baut auf den von unterschiedlichen Behörden erstellten Lärmkarten auf. Ziel dieses Lärmaktionsplanes ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor hohen Lärmbelastungen zu schützen und eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. Die Lärmaktionsplanung ist zusammen mit der Lärmkartierung ein kontinuierlicher Prozess, der von der Europäischen Union (EU) mit einer regelmäßigen Fortschreibungspflicht für die Gemeinden verbunden ist.

Die Stadt Langenhagen hatte im Jahr 2010 erstmals einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Im Jahr 2019 erfolgte die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der 3. Stufe, wodurch die Stadt Langenhagen der Fortschreibungspflicht nachgekommen ist.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans 2019 wurde mit der Beschlussdrucksache Nr. 2019/075-00 in die politischen Gremien gebracht und mit Ergänzungen zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 17. April bis 14. Mai 2019 statt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die beteiligten Behörden hatten in dieser Zeit die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess entnehmen Sie bitte der Öffentlichen Bekanntmachung.

Der Rat der Stadt Langenhagen hat in seiner Sitzung am 24.06.2019 über die eingegangenen Stellungnahmen entschieden (Beschlussdrucksache Nr. 2019/187) und den Lärmaktionsplan mit Stand von Mai 2019 beschlossen.

Der Abschlussbericht zum Lärmaktionsplan kann nachfolgend abgerufen werden.

Abschlussbericht Lärmaktionsplan 2019 (PDF)


Lärmkartierung gem. EU-Umgebungslärm-Richtlinie


Als Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen für den Lärmaktionsplan werden für das vorgeschriebene Untersuchungsnetz bestehend aus Autobahnen, Bundestraßen und Landesstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.000 Kfz/24h, für Eisenbahnstrecken sowie für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen Lärmkarten von den zuständigen Behörden erarbeitet.
Die Lärmkarten für den Straßenverkehrs- und Fluglärm können beim Niedersächsischen Umweltministerium (externer Link), die Lärmkarten für den Schienenverkehrslärm können beim Eisenbahnbundesamt (externer Link) jeweils abgerufen werden.


Weitere Lärmkarten


Sogenannte Lärmkarten sind eine wichtige Grundlage für verschiedene Planungen, u. a. die Bauleitplanung. Lärmkarten helfen u. a. dabei, die Lärmeinflüsse bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu beurteilen.

In einer interaktiven Karte können verschiedene weitere Lärmdaten eingesehen werden:

Interaktive Kartenansicht der Lärmkarten

Folgende Lärmdaten stehen in der interaktiven Karte zu Verfügung:

Der Schallimmissionsplan aus 2015 (gem. nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)) enthält die flächenhafte Darstellung der Geräuschbelastung durch die Geräuschquelle Straßenverkehr im Stadtgebiet Langenhagen.
Für den Fluglärm liegen die Abgrenzungen des Lärmschutzbereichs bzw. der Lärmschutzonen gem. FluLärmG (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm) sowie der Siedlungsbeschränkungsbereich aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) vor.

Die Lärmkarten der Lärmkartierung im Rahmen des Lärmaktionsplans gem. EU-Umgebungslärm-Richtlinie sind nicht in der interaktiven Karte verfügbar, können aber weiter oben auf dieser Seite eingesehen werden.


Weiterführende Informationen: