Auf dieser Seite finden Sie den Flächennutzungsplan (F-Plan-Neubekanntmachung 2001) einschl. einer Übersicht der wirksamen F-Plan-Änderungen der Stadt Langenhagen.
Informationen zum Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans finden Sie in der Rubrik Baurecht unter dem Menüpunkt F-Plan-Verfahren.
Durch Auswahl des Flächennutzungsplans oder einer F-Plan-Änderung in der Karte oder über Nummer bzw. Namen in den Auswahllisten können Sie weitere Informationen sowie Dokumente zum Flächennutzungsplan und den Änderungen aufrufen.
Der Flächennutzungsplan gehört zur Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen,
u. a. für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), Flächen für die Ausstattung des Gemeindegebiets
mit Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge sowie beispielsweise Grünflächen und Parkanlagen.
Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).
Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.
die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.