Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals

Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 418, 1. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 418 (1)
Name Westlich Kapellenstrasse
Bezeichnung 418, 1. Änderung
Fläche 11 359 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, eine Nachverdichtung zu ermöglichen, die auf den aktuellen angespannten Wohnungsmarkt der Stadt Langenhagen reagiert.
Karte Anzeigen

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 06.11.2023
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 09.12.2023
Bekanntmachung Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan 418_1_Geltungsbereich_A4.pdf
Planzeichnung L418_1_Lageplan_EG.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 26.01.2024
Bekanntgemacht am 11.01.2024
Bekanntmachung Anzeigen
Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtsplan 418_1_Geltungsbereich_A4.pdf
Übersichtsplan Luftbild.pdf
Planzeichnung 1_B-Plan_418_1ae_Zeit.pdf
Begründung BP 418_1_AE__Ziel und Zweck der Planung.pdf
Begründung Visualisierung_gesamt.pdf
Begründung VIS1.pdf
Begründung VIS2.pdf
Begründung Lageplan_EG.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.