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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 86N, 4. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 86N (4)
Name Flughafenerweiterung - Ost
Bezeichnung 86N, 4. Änderung
Fläche 54 061 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Torsten Eggert
Tel.: 0511/7307-9427
E-Mail: torsten.eggert@langenhagen.de
Ziel und Zweck Die eingeschränkten, zulässigen Nutzungen im Bereich des Sondergebietes „Flughafen“ sollen an geänderte Planungserfordernisse angepasst werden und eine der aktuellen Klimaschutzdebatte entsprechende, zukunftsweisende „Multifuel-Tankstelle“ innerhalb eines Sondergebietes „Autohof“ ermöglicht werden.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 04.02.2022
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 24.11.2022
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan BP86N_4-Lageplan.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 15.12.2022
Bekanntgemacht am 24.11.2022
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Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Planzeichnung Vorentwurf B-Plan 86_N_4 08-22112022.pdf
Begründung Kurzbeschreibung B-Plan 86_N_4 15112022.pdf
Sonstiges Anlage 1 Brutvoegel_Kartierbericht_01_00.pdf
Sonstiges Anlage 2 Verkehrstechnische Untersuchung.pdf
Sonstiges Anlage 3 Ausbauvorschlag.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.