Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals

Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 702, 8. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 702 (8)
Name Gewerbegebiet am Südsee
Bezeichnung 702, 8. Änderung
Fläche 32 752 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Laurina Siedler
Tel.: 0511/7307-6119
E-Mail: laurina.siedler@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, die öffentliche Erschließungsanlage nördlich der Desbrocksriede entfallen zu lassen sowie eine Optimierung der Bebaubarkeit der Gewerbefläche zu ermöglichen.
Karte Anzeigen

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 23.05.2022
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 03.09.2022
Bekanntmachung Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan 4_B-Plan_702_8Aend_Gelt_A4_05-04__.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 04.10.2022
Bekanntgemacht am 03.09.2022
Bekanntmachung Anzeigen
Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Planzeichnung 6_B-Plan_702_8Aend_A4_17-8.pdf
Planzeichnung 5_B-Plan_702_8Aend_ALT-NEU_A4_17-8.pdf
Legende 8_B-Plan_702_8Aend_Legende_A4_18-8.pdf
Begründung Erlaeuterung_Fruehz-Oeffentl-B_Gewerbegebiet am Suedsee 702_8. Aend.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.