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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 312, 4. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 312 (4)
Name Alt-Engelbostel/Bäckerweg
Bezeichnung 312, 4. Änderung
Fläche 3 092 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck Die zulässige Nutzungsart in einem Teilgebiet des Geltungsbereiches um „sonstige Wohngebäude“ zu erweitern.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 18.09.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 09.02.2018
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan UebersichtB-Plan312_4ae_1-2500.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Termin 24.08.2017
Bekanntgemacht am 16.08.2017
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Entwurf und Auslegung:

Beschluss vom 11.12.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 09.02.2018
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Auslegung von 19.02.2018
Auslegung bis 20.03.2018
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Begründung Neu_Begruendung.pdf
Textliche Festsetzungen Neu_TextlicheFestsetzungen.pdf
Planzeichnung B_Plan 312_4ae_CO_08.02.2018.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Satzungsbeschluss:

Beschluss vom 04.06.2018
Vorlage im RIS Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan UebersichtB-Plan312_4ae_SW_A4_1-2000__280716__.pdf
Planzeichnung Bp_312_4ae_UeA31-1000_Stand04-04-2018.pdf
Legende LegendezumB-Plan312_4ae_A4__190917.pdf
Sonstiges 312_4ae_ALT-NEU-2_A4_Stand01082017___.pdf
Textliche Festsetzungen B-Plan_312_4Aenderung_TextlicheFestsetzungen_n.pdf
Begründung Begruendung.pdf
Stellungnahme Anlage1und2.pdf

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 01.09.2018
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Rechtsverbindlich seit 01.09.2018
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.