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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 713B

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 713B
Name Baugebiet Dorfstraße - Nordöstliche Erweiterung bis zur Straße Krummer Kamp
Bezeichnung 713B
Fläche 28 791 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Carolin Ottensmeyer
Tel.: 0511/7307-6110
E-Mail: carolin.ottensmeyer@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, das Wohngebiet „Dorfstraße“ einschließlich der Erschließungs- und Grünkonzeption als klimagerechte Stadtentwicklung in nordöstlicher Richtung zu erweitern bzw. abzuschließen.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 13.02.2023
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 16.03.2023
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan 4_B-Plan_713b_A4_Gelt.pdf
Planzeichnung B-Plan_713b_Staedteb_Entwurf.pdf
Planzeichnung Ue_B-Plan_713b_Stb_mitUmfeld_3.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 06.04.2023
Bekanntgemacht am 16.03.2023
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Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtsplan 4_B-Plan_713b_A4_Gelt.pdf
Übersichtsplan B-Plan_713b_StbEntw_Februar23_oBem_mSBB.pdf
Begründung Begruendung_Fruehz.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.