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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 15, 3. Änderung - Teilaufhebung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 15 (3TA)
Name Emil-von-Behring-Straße (Teilaufhebung)
Bezeichnung 15, 3. Änderung - Teilaufhebung
Fläche 16 282 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Carolin Ottensmeyer
Tel.: 0511/7307-6102
E-Mail: stadtplanung@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15, 3. Änderung einschließlich der vorangehenden Bebauungspläne (B-Plan Nr. 15, 1. Änderung und Ursprungsplan Nr. 15) in den überwiegend brachliegenden bzw. noch nicht von Neubebauung in Anspruch genommenen Bereich des Nortageländes (ehemalige Tapetenfabrik) aufzuheben und damit insbesondere die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 26.04.2021
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 12.05.2022
Bekanntmachung Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Anlage1B-Plan_15_3ae_T_Gelt_A4_1-2000.pdf
Übersichtsplan Anlage2B-Plan_15_3ae_UmKd_T_A3_etwas_farbig.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 02.06.2022
Bekanntgemacht am 12.05.2022
Bekanntmachung Anzeigen
Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtsplan 6-B-Plan_15_3ae_T_Gelt_A4_1-2000.pdf
Planzeichnung 7-B-Plan_15_3ae_UmKd_T_A3_etwas_farbig.pdf
Planzeichnung 9-B-Plan_15_3ae_T_CO_1-1000_3-5-22.pdf
Begründung 15_3ae fruehz Oeff-Bet.pdf
Begründung 2022-05-05_Masterplan Arch Frick R9 Praes SL oK.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.