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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 126

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 126
Name Nördlich Godshorner Straße
Bezeichnung 126
Fläche 4 904 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Kerstin Widowsky
Tel.: 0511/7307-6121
E-Mail: kerstin.widowsky@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, auf einer Grünbrache eine Stellplatzfläche für das nahegelegene Wohngebiet zu entwickeln.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 26.10.2020
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 18.11.2021
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan BPL_126_Geltungsbereich_A4.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 09.12.2021
Bekanntgemacht am 18.11.2021
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Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtsplan 4_B-Plan_126_Geltungsbereich_A4.pdf
Planzeichnung BPL126_Entwurf_02112021.pdf
Begründung BPL126_Begruendung_Entwurf_02112021.pdf
Gutachten Schalltechnisches Gutachten_BPL126_Langenhagen_Final.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die übergeordneten Fachplanungen

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind jederzeit für jedermann online einsehbar – unabhängig von einem laufenden Bauleitplanverfahren. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht in Papierform während der Sprechzeiten (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation.