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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 503N, 1. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 503N (1)
Name Kananoher Straße
Bezeichnung 503N, 1. Änderung
Fläche 2 497 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Carolin Ottensmeyer
Tel.: 0511/7307-6102
E-Mail: stadtplanung@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel ist es, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zugunsten der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes zu überplanen, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbau, ggf. ergänzt durch nicht störendes Gewerbe und/oder soziale Einrichtungen, zu schaffen
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 26.10.2020
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 20.11.2020
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan B-Plan_503N_1ae_.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum bis 11.12.2020
Bekanntgemacht am 20.11.2020
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Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Übersichtsplan B-Plan_503N_1ae_5000.pdf
Planzeichnung 6_B-Plan_503N_1ae_CO_A4.pdf
Legende 8_B-Plan_503N_1ae_Legende_neuste_.pdf
Textliche Festsetzungen 503N, 1.Aend. Textl. Festsetzungen.pdf
Begründung 503N_1-Aend. Begruendung 20-09-2020.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.