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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 29b, 3 Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 29b (3)
Name Habereck
Bezeichnung 29b, 3 Änderung
Fläche 1 939 qm
Verfahrensart vereinfachtes Verfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Kerstin Widowsky
Tel.: 0511/7307-6121
E-Mail: kerstin.widowsky@langenhagen.de
Ziel und Zweck Doppelhaushälfte abreißen und durch einen Neubau ersetzen, um dem Wohnflächenbedarf der Familie gerecht zu werden und gleichzeitig ein Mehrgenerationenwohnen zu ermöglichen
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Satzungsbeschluss:

Beschluss vom 23.04.2018
Vorlage im RIS Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan29b_3ae.pdf
Planzeichnung BPL_29b_3vAend_verkl_Planzeichnung_.pdf
Planzeichnung B-Plan29b_3ae_Uebersicht_ALT-NEU_Final.pdf
Textliche Festsetzungen TextlicheFestsetzungen_BPL29b_3Ae_220118.pdf
Begründung Begruendung_BPL_29b_3ae.pdf

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 01.09.2018
Bekanntmachung Anzeigen
Rechtsverbindlich seit 01.09.2018
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die übergeordneten Fachplanungen

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind jederzeit für jedermann online einsehbar – unabhängig von einem laufenden Bauleitplanverfahren. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht in Papierform während der Sprechzeiten (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation.