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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 301, 6. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 301 (6)
Name Stöckener Straße
Bezeichnung 301, 6. Änderung
Fläche 3 485 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Carolin Ottensmeyer
Tel.: 0511/7307-6110
E-Mail: carolin.ottensmeyer@langenhagen.de
Ziel und Zweck ausgewiesene öffentliche Grünfläche mit Wohngebiet (WA) überplanen, um preiswerten Wohnungsbau zu ermöglichen
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 23.05.2016
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 07.03.2018
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Bp_301_6_Aend-SD.pdf

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Termin 15.03.2018
Bekanntgemacht am 07.03.2018
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Entwurf und Auslegung:

Beschluss vom 17.09.2018
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 28.09.2018
Bekanntmachung Anzeigen
Auslegung von 08.10.2018
Auslegung bis 07.11.2018
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Bp_3016aeUebersicht_10072018.pdf
Planzeichnung Bp_3016ae_Planz_10072018A4.pdf
Legende Bp_3016ae__Legende10072018.pdf
Textliche Festsetzungen TF301_6Aend_19072018.pdf
Begründung _B-Plan_301_6AendBegruendEntwurf10072018.pdf
Planzeichnung Bp_3016ae_gesamt10072018.pdf
Protokoll ProtokollfruehzOeffentlichkeitsbeteiligung301_.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Satzungsbeschluss:

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 20.05.2019
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Rechtsverbindlich seit 20.05.2019
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.