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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 524

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 524
Name Kiebitzkrug - Ost
Bezeichnung 524
Fläche 119 120 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Torsten Eggert
Tel.: 0511/7307-9427
E-Mail: torsten.eggert@langenhagen.de
Ziel und Zweck Entwicklung von gewerblichen Flächen auf derzeit heterogen genutzten Flächen nördlich der Autobahn-Anschlussstelle Langenhagen-Kaltenweide einschließlich der Ansiedelung eines Wertstoffhofes
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 15.05.1995
Vorlage im RIS -
Bekanntgemacht am 11.06.2011
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Termin 21.06.2011
Bekanntgemacht am k. A.
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Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.