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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 420, 2. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 420 (2)
Name Bayernstraße
Bezeichnung 420, 2. Änderung
Fläche 477 684 qm
Verfahrensart Standardverfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Torsten Eggert
Tel.: 0511/7307-6113
E-Mail: torsten.eggert@langenhagen.de
Ziel und Zweck Neugliederung hinsichtlich zulässiger Nutzungen und Neuregelung der Oberflächenentwässerungssituation
Karte Anzeigen

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 19.12.2007
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am k. A.
Bekanntmachung nicht online verfügbar

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.