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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 4, 10. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 4 (10)
Name Walsroder Straße - südlich Reuterdamm
Bezeichnung 4, 10. Änderung
Fläche 96 659 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet einschränken
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 19.09.2011
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 29.09.2011
Bekanntmachung Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan.pdf

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die übergeordneten Fachplanungen

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind jederzeit für jedermann online einsehbar – unabhängig von einem laufenden Bauleitplanverfahren. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht in Papierform während der Sprechzeiten (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation.