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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 4, 10. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 4 (10)
Name Walsroder Straße - südlich Reuterdamm
Bezeichnung 4, 10. Änderung
Fläche 96 659 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet einschränken
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 19.09.2011
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 29.09.2011
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Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan.pdf

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.