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Rechtsverbindliche Bebauungspläne


Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der bestehenden und rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Langenhagen.

Durch Auswahl eines Bebauungsplans in der Karte oder über Nummer bzw. Namen in den Auswahllisten können Sie weitere Informationen sowie Dokumente zu den Bebauungsplänen aufrufen.


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Details zu Bebauungsplan 65b, Urplan

B-Plan-Nr. 65b
Name Rathaus
rechtsverbindlich seit 26.08.1982
Bezeichnung 65b, Urplan
Fläche 8 494 qm
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) nicht digital verfügbar
Karte Anzeigen
Ansprechpartner Kerstin Widowsky
Tel.: 0511/7307-6121
E-Mail: kerstin.widowsky@langenhagen.de



Was sind rechtsverbindliche Bebauungspläne?

Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse und Verkehrsflächen.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.