Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals Header-Bild des Geodatenportals

Öffentliche Bekanntmachung


vom 09.12.2017

Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung "Östlich Hermannsburger Straße"

Bild der Bekannntmachung
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2017 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hannover  

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) den Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung „Östlich Hermannsburger Straße“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem oben abgebildeten Planausschnitt.

Gemäß § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung „ Östlich Hermannsburger Straße“ wird mit Begründung in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation der Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen, bereitgehalten und kann während der Dienststunden (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr) und zeitnah jederzeit auch online unter www.langenhagen.de - Bürgerservice / Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung / Bebauungspläne (rechtsverbindlich) von jedermann eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Langenhagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Langenhagen, den 09.12.2017


i. V. Carsten Hettwer
Stadtbaurat