Baurecht
Rechtsverbindliche B-Pläne
Gestaltungssatzungen
B-Pläne im Verfahren
Flächennutzungsplan
F-Plan-Verfahren
ISEK 2030
Öffentliche Bekanntmachung
vom 09.12.2017
Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung "Östlich Hermannsburger Straße"
Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2017 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hannover
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) den Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung „Östlich Hermannsburger Straße“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem oben abgebildeten Planausschnitt.
Gemäß § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 443, 1. Änderung „ Östlich Hermannsburger Straße“ wird mit Begründung in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation der Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen, bereitgehalten und kann während der Dienststunden (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr) und zeitnah jederzeit auch online unter www.langenhagen.de - Bürgerservice / Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung / Bebauungspläne (rechtsverbindlich) von jedermann eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
Langenhagen, den 09.12.2017
i. V. Carsten Hettwer
Stadtbaurat