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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 443, 1. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 443 (1)
Name Östlich Hermannsburger Straße
Bezeichnung 443, 1. Änderung
Fläche 450 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Kerstin Widowsky
Tel.: 0511/7307-6121
E-Mail: kerstin.widowsky@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung einer festgesetzten Stellplatzfläche als überbaubare Grundstücksfläche innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes.
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Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 27.03.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 10.05.2017
Bekanntmachung nicht online verfügbar
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan BP_443_1aeUebersichtsplan.pdf

Entwurf und Auslegung:

Beschluss vom 19.06.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 22.06.2017
Bekanntmachung Anzeigen
Auslegung von 30.06.2017
Auslegung bis 31.07.2017
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan_BPL_443_1Ae.pdf
Planzeichnung Bp_443_1ae_A4_Planzeichnung.pdf
Legende Bp_443_1ae_A4Legende.pdf
Textliche Festsetzungen Textliche_Festsetzungen_443_1_Aend.pdf
Begründung Begr_443_1_Aend.pdf
Protokoll Protokoll_Oeffentlichkeitsbeteiligung_BPL_443_.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Satzungsbeschluss:

Beschluss vom 16.10.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan_BPL_443_1Ae.pdf
Planzeichnung Bp_443_1ae_A4_Planzeichnung.pdf
Textliche Festsetzungen TF_443_1_Aend.pdf
Begründung Begruendung_BPL_443_1_Aend.pdf
Stellungnahme Stellungnahme_LGLN.pdf

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 09.12.2017
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Rechtsverbindlich seit 09.12.2017
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.