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Bebauungspläne im Verfahren


Details zu Bebauungsplan 97N, 2. Änderung

Allgemeine Informationen:

B-Plan-Nr. 97N (2)
Name Westfalenstraße-Mitte (Neuaufstellung)
Bezeichnung 97N, 2. Änderung
Fläche 8 832 qm
Verfahrensart beschleunigtes Verfahren
Verfahrensstand Rechtsverbindlich
Ansprechpartner Anke Friedrich
Tel.: 0511/7307-6115
E-Mail: anke.friedrich@langenhagen.de
Ziel und Zweck Ausweisung eines Gewerbegebietes
Karte Anzeigen

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss vom 20.07.2015
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am k. A.
Bekanntmachung nicht online verfügbar
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan Uebersichtsplan.pdf

Entwurf und Auslegung:

Beschluss vom 02.06.2016
Vorlage im RIS Anzeigen
Bekanntgemacht am 30.06.2016
Bekanntmachung Anzeigen
Auslegung von 12.07.2016
Auslegung bis 11.08.2016
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan 97_2_AeUebersichtsplan_A4.pdf
Planzeichnung BP97N-2-Aend-1A4.pdf
Planzeichnung BP97N-2-AendALT-NEU.pdf
Textliche Festsetzungen TextlicheFestsetzungen_97N_2AEneu.pdf
Begründung Begruendung_97N_2_Aendneu.pdf
Protokoll ProtokollfruehzOeffentlichkeitsbeteiligungNr97.pdf
Gutachten VTULangenhagen-B-PlanWestfalenstrasseMitte.pdf
Stellungnahme
per Kontaktformular Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen...

Satzungsbeschluss:

Beschluss vom 03.04.2017
Vorlage im RIS Anzeigen
Dokumente / Anlagen zum Beschluss
Übersichtsplan 97_2_AeUebersichtsplan_A4.pdf
Planzeichnung BP97N-2-Aend-1A4.pdf
Textliche Festsetzungen TextlicheFestsetzungen_97N_2AEneu.pdf
Begründung Begruendung_97N_2_Aendneu.pdf
Stellungnahme Stellungnahmen_1_4_Satzungsbeschluss.pdf

Rechtsverbindlich:

Bekanntgemacht am 08.06.2017
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Rechtsverbindlich seit 08.06.2017
Dokumente
B-Plan (PDF) Anzeigen
Begründung (PDF) Anzeigen

Verfahrensablauf zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die wesentlichen Verfahrensschritte sind der Aufstellungsbeschluss, der Entwurf und die Auslegung, der Satzungsbeschluss und das abschließende Inkrafttreten (Rechtsverbindlichkeit) des Bebauungsplan. An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.


Rechtlicher Hinweis:
Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Auszüge dar (siehe Nutzungsbedingungen).


Die DIN-Normen, weitere technische Vorschriften sowie die übergeordneten Fachplanungen, u. a.

die regelmäßig in die Bauleitplanungen einbezogen werden, sind - unabhängig von einem laufenden Bauleitverfahren - jederzeit für jedermann einsehbar. Aufgrund des Umfangs erhalten Sie die Einsicht während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in der Abteilung Stadtplanung und Geoinformation, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen. Zu diesen Zeiten können hier auch Auskünfte zu dem o.g. Bauleitplan eingeholt werden.